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Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt – Brauchen wir das? – Ja, unbedingt!
Auch in der evangelischen Kirche gab und gibt es sexualisierte Gewalt. Wir alle sind dazu aufgerufen, das zu ändern.
2020 trat in der ELKB das Kirchengesetz „Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt“ in Kraft. Hier wird geregelt, dass spätestens bis zum 01.01.2026 alle Gemeinden ein Schutzkonzept erstellt haben müssen.
Uns ist es wichtig,
Wir, Manuela Niessner, Patrik von Schoenaich und Ute Wagner, erarbeiten das Konzept für unsere Gemeinde. Unterstützt werden wir von Mitarbeitenden aus dem Kinder- und Jugendbereich.
Über Fragen und Anregungen zum Thema würden wir uns freuen: manuela.niessner@elkb.de
Stand 10.10.2025
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