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Evang.-Luth. Kirchengemeinde Diedorf - Fischach

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S a t z u n g

des Evangelisch-Lutherischen Bauvereins Diedorf e.V.

vom 3. Dezember 1989, geändert am 7. Dezember 1998, geändert am 26. Oktober 2006, geändert am 24. Oktober 2016

I. Name, Sitz und Zweck

§ 1 Name

  1. Der Verein führt den Namen "Evangelisch-Lutherischer Bauverein Diedorf e.V.".
  2. Er wurde am 3. Dezember 1989 gegründet und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Augsburg einzutragen.

§ 2 Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein hat seinen Sitz in Diedorf.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck

  1. Der Verein hat den Zweck, die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Diedorf-Fischach bei der Errichtung von Gebäuden, beim Kauf von Immobilien und bei der Instandhaltung und Ausstattung der von der Kirchengemeinde genutzten Immobilien und Räumlichkeiten finanziell zu unterstützen.
  2. Dazu erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge, wirbt um Spenden und kann Aktionen durchführen.

§ 4 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

II. Mitgliedschaft

§ 5 Mitglieder

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich verpflichten, den Vereinszweck zu fördern und einen Jahresbeitrag zu entrichten.
  2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
  3. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Vorstand kann den Jahresbeitrag teilweise oder ganz erlassen.
  4. Die Mitgliedschaft, die nicht übertragbar ist, erlischt
    1. beim Tode eines Mitgliedes,
    2. durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand, die zum Schluss des Kalenderjahres wirksam wird und bis spätestens 1. Oktober desselben Kalenderjahres dem Vorstand zugegangen sein muss,
    3. durch Verlust der Rechtsfähigkeit eines korporativen Mitgliedes,
    4. durch Ausschluss eines Mitgliedes wegen eines den Zweck oder das Ansehen des Vereins schädigenden Verhaltens gemäß Beschluss des Vorstandes.
  5. Die Mitglieder können in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins erhalten sie auch keinerlei Vermögensteile des Vereins zurück.

III. Organe des Vereins

§ 6 Organe des Vereins sind

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassier und bis zu drei weiteren Mitgliedern. Ein Inhaber der evangelisch-lutherischen Pfarrstelle Diedorf ist geborenes Mitglied der Vorstandschaft.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversamm1ung für jeweils drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Dem Vorstand obliegt die Vereinsgeschäftsführung. Er hat dabei die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen und ihre Empfehlungen zu beachten. Darüberhinaus obliegt dem Vorstand
    1. die Aufnahme und der Ausschluß von Mitgliedern,
    2. die Festsetzung der Entgelte für Leistungen, besonders in Ausnahmefällen.
  4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, daß der stellvertretende Vorsitzende nur tätig werden darf, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
  5. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand einzuberufen. Die Einladungen erfolgen in der Regel schriftlich unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, möglichst eine Woche vorher.
  6. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden wenigstens die Hälfte der weiteren Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
  7. Über die Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer oder einem vom Vorsitzenden benannten Protokollanten zu unterzeichnen und den Vorstandsmitgliedern zuzustellen ist.
  8. Die Kassenführung ist jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung bestellten Prüfern zu überprüfen. Der Prüfungsbericht ist Voraussetzung und Grundlage für die Entlastung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, zwei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung oder Mitteilung in den Amtsblättern der Gemeinden Diedorf, Fischach, Kutzenhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen bekanntgegeben.
  2. Anträge zu Fragen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, ausgenommen Satzungsänderungen, sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden einzureichen. Über ihre Behandlung entscheidet die Mitgliederversammlung.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden einberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorsitzenden beantragt. Die Einladung erfolgt spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich oder durch Bekanntgabe in den Amtsblättern der Gemeinden Diedorf, Fischach, Kutzenhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.
  4. Der Mitgliederversammlung obliegt
    1. die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts und der Jahresrechnung sowie des Prüfberichts,
    2. die Genehmigung der Jahresrechnungen und die Entlastung des Vorstandes,
    3. die Wahl der Vorstandsmitglieder,
    4. die Bestellung der Kassenprüfer,
    5. die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
    6. die Entscheidung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
  5. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Eine Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied ist nicht möglich. Die Beschlüsse werden - mit Ausnahme von § 9 - mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

IV. Satzungsänderung und Auflösung

§ 9 Satzungsänderung

  1. Einfache Satzungsänderungen können durch den Vorstand oder mindestens 10 Mitglieder beantragt werden. Über Sie entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit.
  2. Eine Änderung der Satzung, die den Zweck des Vereins ändert und die Auflösung des Vereins können nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 10 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Diedorf-Fischach, die es ausschließlich im Sinne des Vereinszweckes (vgl. § 3) zu verwenden hat. Eine andere Verwendung ist unzulässig.

Unsere nächsten Gottesdienste:
Lobpreisgottesdienst Stefan Karrer und Team
Diedorf: Immanuelkirche Diedorf
Wandernde Kirche IST ABGESAGT Pfr. Alan Büching und Team
Fischach: Schlosshof Elmischwang, Fischach
Trauerfeier Diakonin Gabi Raunigk
Diedorf: Immanuelkirche Diedorf
Trauerfeier Pfr. Alan Büching
Diedorf: Immanuelkirche Diedorf
Tischabendmahl Pfr. Alan Büching
Diedorf: Immanuelkirche Diedorf

Unsere nächsten besonderen Veranstaltungen:
Johannes-Passion von J.S. Bach
Yara-Ensemble in einer solistischen Besetzung (11 Instrumentalisten, 8 Sänger)
Pfr. Alan Büching
Diedorf: Immanuelkirche Diedorf
Konzert Immanuel Kleinkunst Pfr. Alan Büching
Diedorf: Immanuelkirche Diedorf
Konzert Pascal Blenke Pfr. Alan Büching
Diedorf: Immanuelkirche Diedorf
Konzert und Auftanz mit Scheineilig Pfr. Alan Büching
Diedorf: Immanuelkirche Diedorf
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